Alles, was du wissen musst

Du fragst dich, ob du die Kosten für ein Retreat von der Steuer absetzen kannst? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Retreats können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Hier erfährst du, worauf du achten musst und wie du vorgehen kannst.

Was sind Retreats?

Ein Retreat ist eine Auszeit, oft mit dem Ziel, sich zu entspannen, neue Energie zu tanken oder an persönlichen und beruflichen Zielen zu arbeiten. Es gibt verschiedene Arten von Retreats, wie z. B.:

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Ob du die Kosten steuerlich geltend machen kannst, hängt davon ab, wie der Zweck des Retreats mit deiner beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit zusammenhängt.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit eines Retreats

Damit ein Retreat als steuerlich absetzbar gilt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Beruflicher Zusammenhang: Die Teilnahme am Retreat muss einen klaren beruflichen Bezug haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Retreat:
    • Deine beruflichen Fähigkeiten verbessert (z. B. ein Leadership-Coaching).
    • Teil einer Weiterbildungsmaßnahme ist, die für deinen Job notwendig ist.
    • Ein Unternehmenstreffen oder Teambuilding-Event darstellt.
  2. Nachweis der beruflichen Relevanz: Es muss dokumentiert sein, dass das Retreat einen direkten Nutzen für deine berufliche Tätigkeit hat. Dazu gehören:
    • Teilnahmebescheinigungen
    • Programmbeschreibungen
    • Rechnungen mit detaillierten Angaben
  3. Trennung von privaten Kosten: Handelt es sich um ein Retreat, das sowohl berufliche als auch private Inhalte umfasst, darfst du nur den beruflichen Anteil der Kosten absetzen. Diese Trennung muss plausibel dargestellt werden.

Was kannst du absetzen?

Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du folgende Kosten geltend machen:

  • Teilnahmegebühr
  • Reisekosten (z. B. Anreise mit Bahn oder Auto, Flugkosten)
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungsmehraufwand (pauschal oder nach Belegen)

Was ist nicht absetzbar?

Private Ausgaben, die keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit haben, kannst du nicht absetzen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Wellness-Anwendungen ohne beruflichen Zweck
  • Freizeitangebote wie geführte Wanderungen oder Sightseeing-Touren
  • Kosten für Begleitpersonen, die nicht beruflich involviert sind

Wie machst du die Kosten geltend?

  1. Belege sammeln: Bewahre alle Rechnungen, Quittungen und Programme gut auf.
  2. Erklärung in der Steuererklärung:
    • Trage die Kosten in der Anlage “Werbungskosten” oder “Betriebsausgaben” ein, je nachdem, ob du angestellt oder selbständig bist.
  3. Begründung schreiben: Erläutere kurz, warum das Retreat für deine berufliche Tätigkeit relevant ist.

Fazit

Retreats können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein, wenn sie einen klaren beruflichen Zweck verfolgen. Wichtig ist, dass du den beruflichen Nutzen nachweisen kannst und private Ausgaben getrennt hältst. Mit einer guten Dokumentation und einer nachvollziehbaren Begründung kannst du von steuerlichen Vorteilen profitieren. Wenn du unsicher bist, lohnt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

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